Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.04.2023 einen - lange erwarteten - Referentenentwurf (RefE) zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG -E) vorgelegt. Darin sollen die Vorgaben des BAG und des EuGH zur bereits jetzt verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und näher ausgestaltet werden. Nach regierungsinterner Abstimmung soll er noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung als Gesetzentwurf vorgelegt werden.
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