2/2 Die Änderungen des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz (Stand: Februar 2018)

2/2.1 Gesetzgebung

Der Bundestag hat am 01.12.2016 in zweiter und dritter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von "Die Linke" bei Enthaltung von "Bündnis 90/Die Grünen" das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) beschlossen. Das Gesetz ist am 23.12.2016 ausgefertigt und am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.1) Es ist zum Teil bereits am 30.12.2016 in Kraft getreten.

1)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I, 3234.

2/2.2 Struktur des BTHG

Art. 1 BTHG enthält die Neufassung des durch das BTHG reformierten SGB IX. Dazu wird die sozialrechtliche Eingliederungshilfe als Teil 2 in das reformierte SGB IX eingefügt. Art. 26 BTHG sieht ein gestuftes Inkrafttreten vor. Die große Reform mit der Neugliederung des SGB IX in Art. 1 BTHG ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu mehr selbstbestimmter Lebensführung. Für die betriebliche Praxis ist von Interesse:

Künftig soll ein Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Rehabilitationsträgern "wie aus einer Hand" zu erhalten.