- Ein Update zum Beitrag Teil 2/21 "Acht Fragen zur Arbeitszeiterfassung und zu etwaigen Verpflichtungen als Folge des EuGH-Urteils vom 14.05.2019" -
Nachdem der EuGH am 14.05.2019 zum Thema Arbeitszeiterfassung Stellung bezogen hatte,1) hat nun auch das BAG nachgezogen und in seinem Beschluss vom 13.09.20222) klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet seien, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Begründung des höchstrichterlichen Beschlusses wurde mit Spannung erwartet, denn das BAG hat seine Entscheidung nicht etwa auf das ArbZG, sondern auf das ArbSchG gestützt.
Was aber bedeutet der Beschluss des BAG für die Praxis?
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