2/3 Was ändert sich im Recht der Leiharbeit und der Vergabe von Werk- und Dienstverträgen? (Stand: Februar 2017)

2/3.1 Stand der Gesetzgebung

Mit der Koalitionsvereinbarung vom 16.12.2013 haben sich die Parteien CDU, CSU und SPD das Ziel gesetzt, das Recht der Vergabe von Werk- und Dienstverträgen, die im Betrieb des Auftraggebers durchgeführt werden (sog. Inhouse-Outsourcing), sowie das Recht der Arbeitnehmerüberlassung (in der Praxis Leih- oder Zeitarbeit genannt) zu reformieren.

Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Artikelgesetzes mit der Bezeichnung "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" (AÜGÄndG) am 02.06.2016 in den Bundesrat eingebracht.1) Der Bundesrat hat am 08.07.2016 Stellung bezogen. Der Gesetzentwurf ist mit der Gegenäußerung des Bundestags am 20.07.2016 in den Bundestag eingebracht worden. Am 17.10.2016 hat die Sachverständigenanhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales stattgefunden. Am 19.10.2016 hat der Ausschuss seinen Bericht mit der Beschlussempfehlung für das Plenum erstattet. Der Bundestag hat am 21.10.2016 in zweiter und dritter Lesung entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses den Gesetzesbeschluss gefasst. Da der Bundesrat auf seiner Sitzung am 25.11.2016 nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, wird das Gesetz im Dezember 2016 ausgefertigt. Wegen der in der letzten Phase der Gesetzgebung vorgenommenen Änderungen tritt das Gesetz jedoch erst nach Ablauf einer Übergangsfrist mit Wirkung zum 01.04.2017 in Kraft.