Am 22.03.2024 haben sich die Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) auf einen Richtlinienvorschlag verständigt, mit der sich die EU nicht weniger als eine europaweite Harmonisierung der Plattformwirtschaft mit einheitlichen Standards für die Plattformbeschäftigten zum Ziel gesetzt hat (Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformwirtschaft).1) Mit dem Beschluss wurde ein Schlusspunkt über eine mehr als zwei Jahre andauernde Auseinandersetzung über den Richtlinientext gesetzt, der zuletzt im Rahmen einer Abstimmung der Mitgliedstaaten am 16.02.2024 noch die notwendige Mehrheit verfehlt hatte. Am 24.04.2024 hat auch das Europäische Parlament diese Richtlinie2) angenommen und damit den Weg für deren förmliche Verabschiedung freigemacht.
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