Autor: Sitter |
Das Arbeitsverhältnis ist ein Unterfall des Dienstverhältnisses. Jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff. BGB. Dies belegt bereits der Gesetzeswortlaut der §§ 621 und 627 BGB : "Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis […] ist […]".
Auf das Arbeitsverhältnis sind ungeachtet der vom Gesetzgeber gewählten Terminologie, etwa
Dienstverhältnis = Arbeitsverhältnis; |
Dienstverpflichteter = Arbeitnehmer; |
Dienstberechtigter = Arbeitgeber sowie |
Dienstleistung = Arbeitsleistung |
alle Bestimmungen der §§ 611 ff. BGB mit Ausnahme der §§ 621 und 627 BGB anwendbar.
Mit dem Gesetz zur Änderung des
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