Autor: Sitter |
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Dies bedeutet: "Ein umfassendes Beschäftigtendatenschutzrecht gibt es derzeit nicht", stellte die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem "Kurzpapier Nummer 14"8) am 24.09.2020 lapidar fest und mahnt, "konkretere Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz zu erlassen", am besten in einem Beschäftigtendatenschutzgesetz. Ein solches ist allerdings nicht in Sicht.
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