6/1.2.3 Problem der Scheinselbständigkeit

Autor: Sitter

Verselbständigung als Flucht aus dem Arbeitsrecht

Unternehmen tendieren dazu, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen sowie arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen, indem sie Aufgaben, die bislang von Arbeitnehmern ausgeführt worden sind, "Subunternehmern" übertragen. So wird statt des angestellten Lkw-Fahrers eine "Einmann-Spedition" beschäftigt, anstelle angestellter Verkäufer werden im eigenen Vertriebsnetz selbständige Händler oder Handelsvertreter vom Franchisenehmer über den Vertriebsfahrer "Eismann",60) die "Kaufhauspropagandistin"61) bis hin zum "freien Mitarbeiter" beschäftigt.62) Auch wer als IT-63) oder Servicetechniker Wartungs- und Reparaturarbeiten in vollständiger Integration in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers ausführt, ist Arbeitnehmer.64)

"Scheinselbständigkeit"