Autor: Sitter |
Unternehmen tendieren dazu, Sozialversicherungsbeiträge zu sparen sowie arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen, indem sie Aufgaben, die bislang von Arbeitnehmern ausgeführt worden sind, "Subunternehmern" übertragen. So wird statt des angestellten Lkw-Fahrers eine "Einmann-Spedition" beschäftigt, anstelle angestellter Verkäufer werden im eigenen Vertriebsnetz selbständige Händler oder Handelsvertreter vom Franchisenehmer über den Vertriebsfahrer "Eismann",60) die "Kaufhauspropagandistin"61) bis hin zum "freien Mitarbeiter" beschäftigt.62) Auch wer als IT-63) oder Servicetechniker Wartungs- und Reparaturarbeiten in vollständiger Integration in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers ausführt, ist Arbeitnehmer.64)
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