6/1.2.4 Arbeitnehmerstatusklage

Autor: Sitter

Zulässigkeit einer Statusfeststellungsklage

Das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine gerichtliche Überprüfung des Arbeitnehmerstatus im Wege einer Feststellungsklage erfolgen kann.66) Die Rechtsprechung differenziert für die Rechtswegzuständigkeit danach, ob ein sogenannter sic-non-Fall oder ein aut-aut-Fall vorliegt: Hat die Klage nur dann Erfolg, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist, reicht für die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit die (doppelrelevante) Tatsachen- sowie die Rechtsbehauptung aus, der Betreffende sei Arbeitnehmer. Fehlt die Arbeitnehmereigenschaft, so ist die Klage als unbegründet abzuweisen.67) Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlicher Person ist für den Rechtsweg nicht entscheidend, da nach ständiger Rechtsprechung eine Wahlfeststellung möglich ist.68)

Frist