6/16.9.1 Insolvenzereignisse

Autor: Lakies

Als Insolvenzereignis i.S.d. Insolvenzgeldrechts kommt nur eines der drei ausdrücklich im Gesetz genannten in Betracht, das jedes für sich bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen den Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Das maßgebliche Insolvenzereignis und dessen Zeitpunkt sind dabei sowohl relevant für die Berechnung des Insolvenzgeldzeitraums von drei Monaten als auch für die zweimonatige Antragsfrist gem. § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III. Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht im Fall

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers,

der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder

der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.

Maßgeblichkeit des frühesten Insolvenzereignisses