7/2.3.3 Regelungsgegenstände im Aufhebungsvertrag

Autoren: Schneider/Sobbe

Vertragsfreiheit

Mangels gesetzlicher Regelung des Inhalts von Aufhebungsverträgen obliegt es den Arbeitsvertragsparteien, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und deren Bedingungen - innerhalb der Grenzen zwingenden Rechts - zu gestalten. Als Mindestinhalt genügt die Abrede über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und deren genauer Zeitpunkt.54) Zur Vermeidung von Unklarheiten und Konflikten über Fragen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden empfiehlt es sich allerdings, alle Punkte zu regeln, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Klärung bedürfen (siehe Checkliste in Teil 7/2.6.1).

7/2.3.3.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aufhebung des Vertrags

Der Aufhebungsvertrag ist auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin gerichtet. Ob er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zustande kommt, muss nicht erwähnt werden, ist aber in vielen Fällen sinnvoll. Wird der Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers geschlossen, ist die Erwähnung dieser Tatsache im Hinblick auf eine Steuerbegünstigung für die Abfindung nach § sowie die Verhinderung einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld gem. § Abs. von Vorteil.