Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung, wobei nicht die Krankheit als solche den Kündigungsgrund darstellt, sondern die dadurch bedingten störenden Auswirkungen. In der Praxis werden vier Fallgruppen unterschieden:
die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (dazu Teil 7/3.2.3.1) |
die Kündigung wegen einer lang andauernden Erkrankung (dazu Teil 7/3.2.3.2) |
die Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit (dazu Teil 7/3.2.3.3) |
die Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter Leistungsminderung (dazu Teil 7/3.2.3.4) |
Die Rechtsprechung hat das für personenbedingte Kündigungen entwickelte Prüfungsschema (siehe Teil 7/3.2.2) für krankheitsbedingte Kündigungen je nach Fallgruppe nuanciert; Unterschiede bestehen auch bei der Darlegungs- und Beweislast. Geprüft werden:1)
1. | eine negative Prognose hinsichtlich des zukünftigen Gesundheitszustands (vgl. auch Teil 7/3.2.2.2), |
2. |
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