Autor: Sadtler |
Ein immer wieder aktuelles und oft nur schwer aufzulösendes Thema ist das sogenannte LowPerforming. Arbeitnehmer sind individuell und damit unterschiedlich leistungsfähig - einige sind Top-Performer, es folgt ein breiter Mittelbau und am unteren Ende der Leistungsskala liegen die "Schlusslichter", bei denen sich mitunter die Frage stellt, ob eine kündigungsrelevante Minderleistung vorliegt.
Ob eine Leistung als Minderleistung anzusehen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, denn wenndieQualität und Quantität dergeschuldeten Arbeitsleistung nicht (näher) im Vertrag beschrieben sind, richtet sich der Inhalt des Leistungsversprechens nach dem vom Arbeitgeber per Direktionsrecht festzulegenden Arbeitsinhalt sowie nach dem persönlichen, subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Er muss unter angemessener Ausschöpfung seiner individuellen Leistungsfähigkeit arbeiten; einen objektiven, starren Maßstab gibt es nicht.62)
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