Autor: Sadtler |
- Ein Beitrag der Autoren Sadtler/Leopold (Stand: Dezember 2020) - Kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wegen einer Coronavirusinfektion kündigen? Nein, allein die Infektion mit dem Coronavirus ist nicht geeignet, eine Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial zu rechtfertigen. Die Erkrankung ist vorübergehend, und in der Regel gesundet der Arbeitnehmer nach wenigen Wochen wieder. Die Voraussetzungen für eine krankheits-/personenbedingte Kündigung wären nicht ansatzweise erfüllt. |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|