Autor: Schneider |
Die folgenden Gründe sind als wichtige Gründe für die außerordentliche Kündigung anerkannt worden, wobei es keine absoluten Kündigungsgründe gibt. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass derartige Sachverhalte regelmäßig "an sich" geeignet sind, einen wichtigen Grund abzugeben, es jedoch in jedem Einzelfall noch einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Länge der Betriebszugehörigkeit und sonstiger Umstände des Einzelfalls bedarf.
In der jüngeren Vergangenheit haben insbesondere Kündigungen im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien größere Bedeutung erlangt,62) auf die im Zusammenhang mit einzelnen Gründen (z.B. Beleidigungen) eingegangen wird.
Alkoholgenuss im Betrieb kann nach Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das alkoholbedingte Verhalten zur Eigen- oder Fremdgefährdung oder zur Beeinträchtigung der Interessen von Geschäftspartnern oder des Ansehens des Arbeitgebers führt.63) Bei vorsätzlicher Verletzung eines betrieblichen Alkoholverbots kann der Arbeitgeber bei Vorliegen besonderer Umstände auch ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Ähnliches gilt bei einem mindestens grob fahrlässigen Verstoß gegen ein gesetzliches Alkoholverbot (hier: Fahrer eines Gefahrguttransports).
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