7/8.4.1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Autor: Rudolf

7/8.4.1.1 Allgemeines

Europarechtlicher Schutz

Art. 31 Abs. 2 EU-GRCharta gibt jeder Mutter das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund. Konkretisiert hat dieses Kündigungsverbot der sekundäre Gesetzgeber durch Art. 10 der Richtlinie 92/85/EWG.1) Danach haben die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zum Kündigungsschutz von Müttern während der Zeit von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs zu treffen. Kündigungen sind danach nur im Ausnahmefall statthaft, wenn die Kündigung nicht wegen der Schwangerschaft erfolgt.2)

Staatliche Schutzpflicht

Auf nationaler Ebene folgt aus Art. 6 Abs. 4 GG eine grundrechtliche Schutzpflicht. Der Gesetzgeber hat diese Schutzpflicht durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) umgesetzt.3)

Sinn und Zweck des Kündigungsschutzes