Der Gesetzgeber sieht an verschiedenen Stellen einen besonderen Schutz bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen vor:
Menschen mit einer Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Menschen können sich auf den besonderen Kündigungsschutz der §§ |
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)1) wurde der neue Unwirksamkeitsgrund der fehlenden Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § |
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