8/6.1.1 Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz

Autor: Rudolf

8/6.1.1.1 Duales System

Duales Arbeitsschutzsystem

Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz ist durch ein duales System des Arbeitsschutzes geprägt:

Der Staat nimmt seine Schutzaufgabe zum Teil selbständig wahr, indem er Rechtsnormen erlässt und die Einhaltung von Vorschriften der staatlichen Verwaltung übertragen hat.

Zum Teil hat er aber Aufgaben auch an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung delegiert.

Konkurrenz der Arbeitsschutzbehörden

Das duale System bewirkt zum einen ein Nebeneinander von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften, zum anderen eine teilweise überlappende Kontrollzuständigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften (vgl. § 21 ArbSchG). Beispielsweise muss ein Arbeitgeber als Halter eines Dienstfahrzeugs nach § 29 StVZO für die Verkehrssicherheit sorgen, zugleich aber muss er auch die Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" sicherstellen; erst wenn der Arbeitgeber beide Rechtsvorschriften berücksichtigt, stellt er dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das als betriebssicher gilt.

Betriebsbeauftragte als Sicherungselement