Allgemeine Regelung zum technischen Arbeitsschutz
Kernstück des staatlichen Arbeitsschutzrechts ist das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),1) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) v. 07.08.1996, BGBl I, 1246, zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 18.03.2022, BGBl I, 473; Begründung RegE ArbSchG, BT-Drucks. 13/3540; weiterführend vgl. Kahl, Arbeitssicherheit, 2019, S. 275 ff.; Kollmer/Klindt/Schucht, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, passim; Pieper, ArbSchG, 9. Aufl. 2022, passim. welches u.a. die Richtlinien zum Arbeitsschutz 89/391/EWG2) Richtlinie 89/391/EWG des Rates v. 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABlEG Nr. L 183/1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 v. 22.10.2008, ABlEG Nr. L 311/1. und 91/383/EWG3) in nationales Recht umsetzt. Mit dem wurde ein "" geschaffen, der für die einzelnen Wirtschafts- und Tätigkeitsbereiche durch die speziellen Vorschriften des technischen und sozialen Arbeitsschutzes ergänzt und konkretisiert wird (vgl. Teil ).