8/6.3.1 Arbeitsstättenverordnung

Autor: Rudolf

Praxistipp

Mitbestimmungsrechte nutzen

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)1) enthält sich konkreter Regelungen über die Arbeitsstätten, indem sie zahlreiche Generalklauseln verwendet. Diese Regelungspraxis soll der Flexibilisierung dienen und betriebsnahe Lösungen ermöglichen. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmervertretungen nach § 87 Abs. 1 BetrVG, § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG erwachsen den Betriebs- bzw. Personalräten neue Mitbestimmungsmöglichkeiten,2) von denen in der Praxis bislang nur selten Gebrauch gemacht wird.

Anforderungen an Arbeitsstätte

Die ArbStättV normiert die sicherheitstechnischen, hygienischen und medizinischen Anforderungen von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Arbeitsräume in Gebäuden oder Arbeitsplätze im Freien; hierzu zählen u.a. Verkehrswege, Lager-, Maschinen-, Neben-, Pausen- und Sanitärräume (näher § 2 ArbStättV).

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