Autor: Rudolf |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Für alle Arten der persönlichen Schutzausrüstungen wurde die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)16) erlassen, die die PSA-Benutzungsrichtlinie 89/656/EWG umsetzt.
Den Arbeitgeber treffen folgende Pflichten:
Auswahl und Bereitstellung der erforderlichen und (arbeitsplatz- und individuell) geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (§ 2 PSA-BV) |
Prüfung der Schutzausrüstung während der gesamten Benutzungsdauer auf ihre Funktionsfähigkeit und Hygiene (§ 2 Abs. 4 PSA-BV) |
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