8/6.3.3 PSA-Benutzungsverordnung

Autor: Rudolf

Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Für alle Arten der persönlichen Schutzausrüstungen wurde die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)16) erlassen, die die PSA-Benutzungsrichtlinie 89/656/EWG umsetzt.

Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen folgende Pflichten:

Auswahl und Bereitstellung der erforderlichen und (arbeitsplatz- und individuell) geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen2 PSA-BV)

Prüfung der Schutzausrüstung während der gesamten Benutzungsdauer auf ihre Funktionsfähigkeit und Hygiene2 Abs. 4 PSA-BV)

Unterweisung der Beschäftigten3 PSA-BV)

Notwendigkeit von PSA