8/6.4.4 Spezielle Betriebsbeauftragte

Autor: Rudolf

Funktion von Betriebsbeauftragten

Neben den Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten gibt es eine ganze Reihe betrieblicher Beauftragter, die je nach konkretem Gefährdungspotential des Betriebs ernannt werden müssen. Außerhalb des Arbeitssicherheitsrechts gibt es als Betriebsbeauftragten noch den Datenschutzbeauftragten (vgl. Art. 37 ff. DSGVO; § 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG).22) Die Funktion der speziellen Arbeitsschutzbeauftragten besteht darin, den Arbeitgeber auf bestimmten Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen und zu beraten. Sie sind kraft Gesetzes zu bestimmen und sollen die Selbstkontrolle innerhalb eines Betriebs sicherstellen. Ob § 6 Abs. 4 BDSG, wonach ein Datenschutzbeauftragter nur aus wichtigem Grund abberufen werden kann, europarechtskonform ist, ist umstritten.23)

Immissionsschutzbeauftragter

Betriebe, die unter das BImSchG fallen, haben einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen (vgl. §§ 53 ff. BImSchG, 5. BImSchV). Hierbei muss es sich grundsätzlich um betriebsinterne Arbeitnehmer handeln (§ 1 5. BImSchV), die über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragter muss schriftlich erfolgen und ist der Verwaltungsbehörde anzuzeigen (§ 55 Abs. 1 BImSchG).

Praxistipp