Autor: Rudolf |
Die o.g. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Personalrats werden ergänzt durch spezielle Beteiligungsrechte außerhalb der allgemeinen Mitbestimmungsgesetze.32) Dazu gehören u.a.
![]() | die Mitbestimmung bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG, vgl. Teil 8/6.6.2), |
![]() | die Beteiligung bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 SGB VII, vgl. Teil 8/6.6.3), |
![]() | die Anhörung bei der Ernennung von Ersthelfern (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG), |
![]() | die besonderen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (vgl. § 21 Abs. 1 GenTSV). |
32) | Sehr ausführlich: Pulte, NZA 2000, |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|