Autor: Rudolf |
Die o.g. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Personalrats werden ergänzt durch spezielle Beteiligungsrechte außerhalb der allgemeinen Mitbestimmungsgesetze.32) Dazu gehören u.a.
die Mitbestimmung bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG, vgl. Teil 8/6.6.2), |
die Beteiligung bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 22 Abs. 1 SGB VII, vgl. Teil 8/6.6.3), |
die Anhörung bei der Ernennung von Ersthelfern (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG), |
die besonderen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (vgl. § 21 Abs. 1 GenTSV). |
32) | Sehr ausführlich: Pulte, NZA 2000, |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|