8/7.1 Rechtliche Konstruktion und Definition

Autor: Uftring

Die Rechtskonstruktion des Verleihs von Arbeitnehmern wird in Deutschland - abgesehen von den für alle Arbeitsverhältnisse geltenden Vorschriften - insbesondere durch folgende rechtliche Vorschriften bestimmt: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV), die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), die Europäische Leiharbeitsrichtlinie1) und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Begriffsbestimmungen/Legaldefinitionen