9/1 Einführung in die Historie des BetrAVG

Für die juristische Arbeit im Rahmen der Mandantenberatung ist ein Verständnis der Historie und des Zwecks des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (kurz BetrAVG oder Betriebsrentengesetz genannt) unumgänglich. Es handelt sich um eine lex specialis des Arbeitsvertragsrechts, die auf das Insolvenz- und Steuerrecht Bezug nimmt.

Hinzu kommt, dass das BetrAVG kein gesetzgebungstechnisches Meisterwerk ist, da für die Gesetzgebung mehrere Ministerien zuständig sind und die Verbände einen starken Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen.

Der Gesetzgeber benutzt z.B. zahlreiche Fiktionen, so etwa für den Begriff der betrieblichen Altersversorgung (z.B. in § 1 Abs. 1 Satz 1 oder in § 16 Abs. 2 BetrAVG). Er verwendet häufig unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG). Diese Regelungslücken sind in den letzten 20 Jahren durch das BAG überwiegend ausgefüllt worden mit der Folge, dass das BAG zum "Ersatzgesetzgeber" geworden ist.