9/1 Rechtsgrundlagen des Schwerbehindertenrechts

Autor: Senger-Sparenberg

Wichtiger Hinweis

Einen Überblick über die Änderungen des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.20161) mit seinem gestuften Inkrafttreten (2017-2023) gibt Teil 9/9.

Seit dem 01.07.2001 ist das bis dahin geltende Schwerbehindertengesetz (SchwG) von dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen2) - abgelöst worden. Mit der Einfügung in das Sozialgesetzbuch sind die Rehabilitation, die Teilhabe behinderter Menschen und das Schwerbehindertenrecht zusammengeführt worden. Die Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes (§§ 68 - 154 SGB IX) sind jetzt als Teil 2 im SGB IX enthalten. Damit sind die wesentlichen gesetzlichen Regelungen des Schwerbehindertenrechts im SGB IX vereint.

Für die Praxis ist neben den gesetzlichen Regelungen auf die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) hinzuweisen, die die bis dahin gültigen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (AHP), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben worden sind, ersetzen.