Der Pensions-Sicherungs-Verein
Der PSV hat ca. 94.000 beitragspflichtige Mitglieder. Er hat seine Einstandspflicht für ca. 4,1 Mio. Betriebsrentner sowie rd. 6,8 Mio. Versorgungsberechtigte mit unverfallbarer Anwartschaft anerkannt und somit rd. 11,0 Mio. Versorgungsberechtigte. Diese haben einen Verpflichtungsumfang von ca. 330 Mrd. Euro.
Der PSV unterliegt als
Alle Arbeitgeber mit unverfallbaren Anwartschaften aus ihren Versorgungsversprechen sind verpflichtet, mit dem PSV einen Versicherungsvertrag abzuschließen und Umlagebeiträge zu zahlen. Die Versicherung ist gem. § 3 Abs. 1 der Satzung des PSV geschlossen, wenn dieser die jährliche Meldung einer sicherungspflichtigen bAV, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, schriftlich bestätigt.
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