9/10 Insolvenzsicherung der Versorgungsleistungen

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzversicherung der bAV in Deutschland. Er übernimmt die gesetzlich normierte Ausfallhaftung. Er wurde 1974 von den deutschen Arbeitgeberverbänden, dem Bundesverband der deutschen Industrie und dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen gegründet. Er firmiert als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit folgenden Fakten:1)

Der PSV hat ca. 94.000 beitragspflichtige Mitglieder. Er hat seine Einstandspflicht für ca. 4,1 Mio. Betriebsrentner sowie rd. 6,8 Mio. Versorgungsberechtigte mit unverfallbarer Anwartschaft anerkannt und somit rd. 11,0 Mio. Versorgungsberechtigte. Diese haben einen Verpflichtungsumfang von ca. 330 Mrd. Euro.

Der PSV unterliegt als VVaG der Aufsicht der BaFin, obwohl er keine eigenen Versicherungsgeschäfte betreibt, da er die ihm auferlegten Risiken bei dem Konsortium der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaften unter Führung der Allianz LV AG jährlich neu versichert.

Alle Arbeitgeber mit unverfallbaren Anwartschaften aus ihren Versorgungsversprechen sind verpflichtet, mit dem PSV einen Versicherungsvertrag abzuschließen und Umlagebeiträge zu zahlen. Die Versicherung ist gem. § 3 Abs. 1 der Satzung des PSV geschlossen, wenn dieser die jährliche Meldung einer sicherungspflichtigen bAV, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, schriftlich bestätigt.