9/1.3 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2018)

Autor: Metz

Das seit 1974 bestehende Betriebsrentengesetz hat die Zahl der Versorgungsanwärter deutlich verbessert. Circa 75 % der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und ca. 5 % der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verfügen über Ansprüche auf eine Betriebsrente bzw. eine Zusatzrente. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente lag im Jahr 2011 nach einer Erhebung der Bundeszentrale für politische Bildung bei ca. 600 Euro für Männer und ca. 200 Euro bei Frauen.10)

Dennoch ist festzustellen, dass alle Maßnahmen des Gesetzgebers in den letzten 35 Jahren nicht dazu geführt haben, dass die Arbeitnehmer in den Kleinst- und Mittelbetrieben über eine bAV verfügen. Dazu hat auch nicht die Schaffung der steuerbegünstigten Riester-Rente beigetragen, die auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt werden kann. Das Mittel erwies in der praktischen Durchführung als zu sperrig und zu erklärungsbedürftig, so dass eine breite Umsetzung nicht erfolgt ist. Deshalb startete das BMAS im Jahr 2016 eine Initiative mit der Behauptung, dass die Haftung des Arbeitgebers ein Hindernis für die weitere Verbreitung der bAV sei.