Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats - 4. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. September 2022 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 1.000 €
I.
Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach §
Seine am 14. April 1965 geschlossene Ehe wurde auf den am 25. Februar 1995 gestellten Antrag mit Urteil des Familiengerichts vom 26. Oktober 1995 rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt.
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