Frage 5: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Autor: Garben

Einen "Anspruch" auf Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn es hierzu besondere Vereinbarungen gibt, z.B. in einem Sozialplan oder einem Tarifvertrag.

Dennoch enden die meisten Kündigungsverfahren mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer; dies nicht, weil der Arbeitgeber hierzu vom Gericht verpflichtet werden kann, sondern weil sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt haben.

Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er nun Rechtssicherheit hat und ausgeschlossen ist, dass der Arbeitnehmer nach siegreichem Klageverfahren wieder in den Betrieb zurückkehrt.