1. Die Formel für die Berechnung der Abfindung lautet wie folgt:
Betriebszugehörigkeit × Lebensalter |
× Monatseinkommen |
Divisor |
2. Arbeitnehmer, die das 51. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,1fache, Arbeitnehmer, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,2fache, Arbeitnehmer, die das 53. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,3fache, Arbeitnehmer, die das 54. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,4fache, Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,5fache, Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,4fache, Arbeitnehmer, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,2fache, Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das 1,1fache
der nach Nr. 1 berechneten Abfindung.
3. Hat der Beschäftigte zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 60. Lebensjahr vollendet, verringert sich für jeden vollen Kalendermonat nach Vollendung des 60. Lebensjahres die nach der vorstehenden Formel errechnete Abfindung um 1/60.
4. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters sind die am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses begonnenen Jahre/vollendeten Jahre zu zählen.
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