Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2022 - L 14 R 125/22 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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Der im Jahr 1983 geborene Kläger, der ab April 2012 Rechtsreferendar war, bezieht von der Beklagten rückwirkend seit dem 1.2.2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer und zudem ergänzende Leistungen nach dem SGB XII.
Nach einer Vielzahl vorangegangener sozialgerichtlicher Verfahren hat der Kläger beim
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