Die Arbeitszeit, ihre Einhaltung und ihre Dokumentation waren schon immer Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Nachdem 2019 der EuGH zum Thema Arbeitszeiterfassung Stellung bezogen hat,1) ist die Arbeitszeit einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Als Arbeitgeber kommt man nicht (mehr) umhin, sich mit Arbeitszeiterfassung zu beschäftigen, denn die Entscheidung des EuGH führt über kurz oder lang dazu, dass der Geschäftsbetrieb entsprechend ausgerichtet werden muss.
Der EuGH hatte in der oben zitierten Entscheidung festgestellt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einrichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
An sich müssen europarechtliche Vorgaben immer erst noch in nationales Recht umgesetzt werden, um eine unmittelbare Wirkung und damit eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu begründen. Der deutsche Gesetzgeber ist somit zu einer Neuregelung in punkto Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Bis es so weit ist, wird also noch einige Zeit vergehen.
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