Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZIP 2017, 1413
Vorinstanzen:
KG, vom 16.10.2015
Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im AufsichtsratArbeitnehmer einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen TochtergesellschaftVerbot der Diskriminierung aus Gründen der StaatsangehörigkeitUnterschiede zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der MitgliedstaatenVerlust des Wahlrechts
EuGH, Urteil vom 18.07.2017 - Aktenzeichen C-566/15
DRsp Nr. 2017/12717
Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im AufsichtsratArbeitnehmer einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen TochtergesellschaftVerbot der Diskriminierung aus Gründen der StaatsangehörigkeitUnterschiede zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der MitgliedstaatenVerlust des Wahlrechts
Art. 45AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie gegebenenfalls das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, wenn sie ihre Stelle in einem solchen Betrieb aufgeben und eine Stelle bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dieses Konzerns antreten.
Normenkette:
AEUV Art. 45; AEUV Art. 18;
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 18 und 45AEUV.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.