Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der die Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 31.01.2023, Az.:
2. Es werden keine Monatsraten festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Festsetzung von monatlich zu zahlenden Raten für die Prozesskostenhilfe.
Das Arbeitsgericht Augsburg hatte zunächst mit Beschluss vom 19.01.2023 monatliche Raten in Höhe € 52,00 angeordnet und auf die Beschwerde der Klägerin vom 31.01.2023 eine neue Berechnung zugrunde gelegt und die monatlichen Raten auf € 13,00 herabgesetzt.
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