Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.04.2023 einen - lange erwarteten - Referentenentwurf (RefE) zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG -E) vorgelegt. Darin sollen die Vorgaben des BAG und des EuGH zur bereits jetzt verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und näher ausgestaltet werden. Nach regierungsinterner Abstimmung soll er noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung als Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Mit der Initiative reagiert das BMAS auf die Entscheidungen des EuGH vom 14.05.20191) und des BAG vom 13.09.2022.2)
Der EuGH hatte auf die Vorlage eines spanischen Gerichts 2019 entschieden, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen. Dies ergebe sich durch Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie sowie der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten würden.
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