Allgemeine Anträge im Beschlussverfahren

Keine Bedenken bestehen gegen folgende Feststellungsanträge:

1.   Im Statusverfahren:

      Es wird beantragt festzustellen, dass die Beschäftigten ... Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG sind.

      Es wird beantragt festzustellen, dass der ... kein leitender Angestellter i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist.

2.   Bei Streit über die Betriebseigenschaft:

      Es wird beantragt festzustellen, dass ... und ... selbständige Betriebe i.S.d. BetrVG sind.

      Es wird beantragt festzustellen, dass es sich bei den Betriebsstätten/der Betriebstätte ... um einen gemeinsamen Betrieb der Beteiligten ... und ... handelt.

3.   Bei Streit über die Frage, ob sich aus § 118 oder § 130 BetrVG Einschränkungen hinsichtlich der Beteiligungsrechte ergeben:

      Es wird beantragt festzustellen, dass der Betriebsrat bei der Einstellung von ... ein Mitbestimmungsrecht hat.