6/2.1.2 Ausschreibung der Stelle

Autor: Schneider

Initiative des Arbeitgebers

Ergreift der Arbeitgeber die Initiative zur Besetzung eines Arbeitsplatzes, geschieht dies i.d.R. durch dessen Ausschreibung, etwa durch eine Stellenanzeige in einer Tageszeitung oder einem Onlinedienst, durch die Mitteilung der Stelle gegenüber der Arbeitsagentur bzw. einem privaten Arbeitsvermittler oder eine innerbetriebliche Stellenausschreibung.

Inhalt der Ausschreibung

Bei der Ausschreibung handelt es sich um die schriftliche Bekanntmachung einer offenen oder demnächst frei werdenden Stelle unter Angabe der erforderlichen Qualifikation.9) Der Ausschreibungstext enthält zweckmäßigerweise Angaben über die Art der Arbeitsaufgabe und Position, die erforderliche Qualifikation, etwaige Erfordernisse hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung des Bewerbers und regelmäßig den erwarteten Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Zuweilen finden sich in ihr auch Angaben über die Dotierung der Stelle.

Arten der Ausschreibung