Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 27. Mai 2022 sowie der Bescheid der Beklagten vom 17. Februar 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2021 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 14. Januar 2021 um einen Arbeitsunfall handelt.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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