1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 01.10.2019 -
2. Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als vollbeschäftigte Lehrkraft gemäß Arbeitsvertrag vom 14.05.2016 bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
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