LAG Schleswig-Holstein, vom 16.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 TaBV 14/17
ArbG Lübeck, vom 26.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 143/16
Anforderungen an das Schriftform- und das Zuleitungsgebot eines EinigungsstellenspruchsKeine nachträgliche Heilung von Formfehlern des EinigungsstellenspruchsReichweite und Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dokumentation der Ergebnisse einer GefährdungsbeurteilungHandlungspflichten des Arbeitgebers aus einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Abs. 1 ArbSchGPrüfungsrecht der Einigungsstelle bezüglich der Gleichartigkeit von Arbeitsbedingungen i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchGReichweite und Grenzen der Spruchkompetenz der Einigungsstelle bei der Durchführung von GefährdungsbeurteilungenKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der gesetzlich vorgesehenen Information der Arbeitnehmer über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
BAG, Beschluss vom 13.08.2019 - Aktenzeichen 1 ABR 6/18
DRsp Nr. 2019/16182
Anforderungen an das Schriftform- und das Zuleitungsgebot eines EinigungsstellenspruchsKeine nachträgliche Heilung von Formfehlern des EinigungsstellenspruchsReichweite und Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dokumentation der Ergebnisse einer GefährdungsbeurteilungHandlungspflichten des Arbeitgebers aus einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Abs. 1ArbSchGPrüfungsrecht der Einigungsstelle bezüglich der Gleichartigkeit von Arbeitsbedingungen i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 2 ArbSchGReichweite und Grenzen der Spruchkompetenz der Einigungsstelle bei der Durchführung von GefährdungsbeurteilungenKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der gesetzlich vorgesehenen Information der Arbeitnehmer über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
1. Sind die von der Einigungsstelle durch Spruch getroffenen Regelungen in mehreren Schriftstücken niedergelegt, erfordert § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, dass beiden Betriebsparteien jeweils alle Bestandteile des Spruchs zugeleitet werden. Fehlt es hieran, ist der Einigungsstellenspruch unwirksam.
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