7/1.3 Anforderungen an die Kündigungserklärung

Autor: Schmiegel

7/1.3.1 Notwendiger Inhalt

Die Kündigungserklärung muss eindeutig erkennen lassen,

dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll,

zu welchem Zeitpunkt es enden soll,

dass es gerade durch die Kündigung enden soll und

ob es durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung enden soll.12)

Unklarheiten in der Kündigungserklärung

Unklarheiten gehen zu Lasten des Kündigenden, der die Rechtslage einseitig gestalten will und für Eindeutigkeit sorgen kann.

Hinweis

Formulierungen wie "Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen" sollten vermieden werden, um die Kündigung vom Aufhebungsvertrag abzugrenzen.

Die Kündigung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Zwar bedarf die Kündigung der Schriftform (siehe hierzu Teil ), jedoch sind auch bei formbedürftigen Erklärungen Umstände außerhalb der Urkunde mit zu berücksichtigen, soweit der daraus abgeleitete Wille in der Urkunde Ausdruck gefunden hat. Insbesondere muss der Begriff "Kündigung" nicht verwendet werden. Es genügt und ist erforderlich, dass der Gekündigte den Gesamtumständen (§§ , ) entnehmen kann, dass eine endgültige Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zukunft gewollt ist - und nicht etwa eine vorläufige Freistellung. Unter Umständen muss die Erklärung von anderen Beendigungstatbeständen abgegrenzt werden (siehe Teil ).