I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. März 2018 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.205,84 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung vom 20. Juli 2017 sowie über die vorläufige Weiterbeschäftigung des Klägers.
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