Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. April 2022 - 4 K 3712/21 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des - gerichtskostenfreien - Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.04.2022 bleibt ohne Erfolg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|