Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 23. August 2022 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28. September 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 50.000 €.
I.
Der Kläger erwarb im Juli 2015 bei der früheren Beklagten zu 1 (Verkäuferin) für 76.900 € einen Neuwagen VW Touareg 3.0 TDI einer anderen Fahrzeugherstellerin mit einem von der Beklagten zu 2 hergestellten Euro 6-Dieselmotor. Im Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf an. Ein Software-Update wurde 2018 aufgespielt.
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