LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.12.2018
7 Sa 99/18
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 2; BGB § 307; BGB § 310 Abs. 4 S. 2; BGB § 315 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 08.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 567/17

Anforderungen an eine ordnungsgemäße BerufungsbegründungAusübung des Direktionsrechts nach billigem ErmessenInhaltskontrolle einer vertraglichen DirektionsrechtsklauselKeine Willenserklärung durch SchweigenGleichwertige anderweitige Tätigkeit bei Zuweisung durch das Direktions- oder WeisungsrechtFolgen einer unwirksamen Versetzung auf die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 99/18

DRsp Nr. 2019/9095

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung Ausübung des Direktionsrechts nach billigem Ermessen Inhaltskontrolle einer vertraglichen Direktionsrechtsklausel Keine Willenserklärung durch Schweigen Gleichwertige anderweitige Tätigkeit bei Zuweisung durch das Direktions- oder Weisungsrecht Folgen einer unwirksamen Versetzung auf die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers