I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 16.11.2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu bezahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung über Annahmeverzugsvergütung. Die Beklagte wendet ein, der Kläger habe es böswillig unterlassen, anderweitigen Verdienst zu erzielen.
Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrags vom 18. Oktober 2019 seit dem 01. November 2019 zuletzt als Senior Consultant zu einem Bruttomonatsverdienst in Höhe von 6.440,- EUR beschäftigt.
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