Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 4. März 2019 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.472,78 € brutto zu zahlen sowie 26,59 € auf das VML-Konto des Klägers zu überweisen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die von dem Kläger für Juni 2018 geforderte Annahmeverzugsvergütung.
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