Die Parteien streiten über die Entfernung eines Schriftwechsels aus der Personalakte des Klägers.
Der Kläger ist als pädagogischer Mitarbeiter im Amt für Volksbildung (Volkshochschulen) bei der Beklagten angestellt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und hat sich am 4. Mai 1983 etwa vier Stunden lang an einem Warnstreik seiner Gewerkschaft beteiligt. Daraufhin hat die Beklagte ihm mit Schreiben vom 17. Mai 1983 folgendes mitgeteilt:
"Wie uns Ihre Beschäftigungsstelle mitgeteilt hat, haben Sie aufgrund des Warnstreiks im Zusammenhang mit den laufenden Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen am Mittwoch, dem 4. Mai 1983 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, das sind vier Stunden, keine Arbeit geleistet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|