Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens L
Den Antrag des Antragstellers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) lehnte der Antragsgegner mit Bescheid vom 28.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.08.2017 ab. Dagegen hat der Antragsteller Klage zum
Hiergegen hat der Antragsteller Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) erhoben (L
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens L
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